Hoodies für die Turnerjugend
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- Veröffentlicht: Dienstag, 01. August 2023 08:23


Protokoll zur 76. ordentlichen Jahreshauptversammlung
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- Veröffentlicht: Freitag, 17. Juni 2022 10:56

Zusammenfassung der Vorstandssitzung zur Rückkehr in den Sport 2022
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- Veröffentlicht: Montag, 10. Januar 2022 17:49
Vorstandschaft und Abteilungsleitungen haben sich in einer Videokonferenz am Sonntag, den 09.01.2022 besprochen und sich auf folgende nächste Schritte geeinigt:
Wegfall der Infektionsschutzmaßnahmen
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- Veröffentlicht: Dienstag, 19. April 2022 12:58
auf Grund des Wegfalls der Infektionsschutzgesetztes ist der Sportbetrieb wieder für alle ungehindert und ohne Beschränkungen möglich. Es gelten keinerlei Zugangsbeschränkungen mehr. (2G und 3G entfällt vollständig)
Volker Straubinger
1. Vorsitzender
Hygieneschutzkonzept
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- Veröffentlicht: Sonntag, 05. September 2021 09:00
Aktuallisierung (Stand 05.09.2021)
Das auf Basis der vom BLSV erarbeiteten Grundlage neu angepasste Hygieneschutzkonzept des TSV Georgensgmünd wird in seiner aktuellen Fassung hier veröffentlicht.
Das Konzept soll u. a. mit der Veröffentlichung auf der Internetseite des Vereins den an den Übungsstunden teilnehmenden Sportlern bekannt gemacht werden. Die Einhaltung wird regelmäßig überprüft.
Es wird an die Eigenverantwortlichkeit der Sportler sowie der Eltern der minderjährigen Sportler appelliert, sich den Regelungen zu unterwerfen und das Hausrecht der Verantwortlichen des Vereins zu akzeptieren. Der Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung, insbesondere der besonders gefährdeten Personengruppen steht bei allen Unternehmungen im Vordergrund.
Wir freuen uns, wenn sich Eltern als Übungshelfer und Aufsichtspersonen anbieten und uns bei der Einhaltung der Regelung unterstützen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir davon ausgehen, dass Kinder und Jugendliche, die an den Übungsstunden des Vereins teilnehmen, dies nur mit Erlaubnis der Eltern tun.
Weiterhin gilt, dass alle Sportstätten in Georgensgmünd grundsätzlich geschlossen sind und nur genutzt werden können, wenn die Nutzer dem Eigentümer der Sportstätten ein Hygieneschutzkonzept vorgelegt haben.
Handdesinfektionsmittel werden in jeder Sportstunde zur Verfügung gestellt. Masken werden nicht gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abstandsregelungen (1,5 Meter) immer gelten. Für den Weg zum und vom Sport gelten die entsprechenden Vorschriften. Es werden Teilnehmerlisten geführt.